Hintergrund KreisBEITRAGSORDNUNG

  1. Grundlage
    Die Beitragsordnung wird auf Grundlage des § 7 der Satzung erlassen.
  2. Beitragshöhe
    Die Höhe des Beitrages wird für den Verein festgelegt. Vorauszahlungen sind zulässig.
    Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem Beitragsjahr 2014:

    • 4,00 € pro Monat für Kinder und Jugendliche
    • 8,00 € pro Monat für Erwachsene
  3. Fälligkeit
    Die Mitgliedsbeiträge sind ab dem Beitragsjahr 2014 bis zum 28.02. für das laufende Jahr fällig, bei Beitritt nach diesem Datum sofort.
    Die Bezahlung der Beiträge sollte durch Einzugsermächtigung erfolgen.
    Ausnahmeregelungen sind möglich.
    Ein eventuell anfallendes Rücklastschriftentgelt ist vom Mitglied zu tragen. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen kann jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5 € erhoben werden.
    Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
  4. Aufnahmegebühren
    Die Aufnahmegebühren betragen 10,00 € pro Mitglied.
    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vorher ohne Einkommen) zahlen keine Aufnahmegebühren.
  5. Verantwortlichkeit
    Die Abteilungsleiter sind für die ordnungsgemäße Kassierung und Abrechnung der Beiträge verantwortlich.
  6. Beschluss
    Die Beitragsordnung wurde in der Vorstandsitzung am 01.12.2011 beschlossen.
    Sie tritt am 01.01.2012 in Kraft.
    Die Punkte 2. und 3. wurden durch Beschluss des Vorstandes am 21.03.2013 geändert.